Lockdown: Verbot der Fahrschultätigkeit. ab 10.01.2021

Nach der Impfung mache ich weiter als Angsthasenfahrlehrer

Liebe Angsthasen und Angsthäsinnen,

ich bekomme viele, besorgte Nachfragen, ob es mir gut geht (ja), und wann ich wieder die praktische Betreuung wegen der Fahrängste bei Fahrten im Berliner Verkehr aufnehmen kann (nein, das geht leider immer noch nicht).

Für mich ist maßgeblich, dass ich geimpft werde, und damit so wie viele andere einigermaßen Schutz habe vor dem gefährlichen Corona-Virus. Leider hat sich das Impfen der Bevölkerung durch verschiedene Pannen verzögert. Und das, wo die Fallzahlen steigen, die Krankenhäuser überlastet sind.

Strengerer Lockdown, auch die Fahrschulen in Berlin bleiben geschlossen

Nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Kanzlerin zu einem strengeren Lockdown hat sich auch die der Berliner Fahrlehrerschaft vorgesetzte Behörde, die Senatsverwaltung für Umweltschutz und Verkehr, mit einer neuen Änderung der entsprechenden Verordnung zur Eindämmung der Pandemie gemeldet. Nach dieser Verordnung ist die Fahrschultätigkeit verboten, mit wenigen Ausnahmen, ab 10.01.2021. Ich zitiere hier aus der Verordnung:

„Fahrschulen

Fahrschulen dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste anbieten. Dies gilt nicht im Rahmen des Erwerbs von Fahrerlaubnissen durch Angehörige kommunaler Unternehmen oder staatlicher Stellen zu dienstlichen Zwecken. (Gemäß der Zweiten Änderung der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, welche einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin in Kraft tritt.)“

Die entsprechende Nachricht bekam ich vom Fahrlehrerverband Berlin e.V. per Email.

Da der Lockdown bis Ende Januar 2021 gilt, ist anzunehmen, dass auch das Verbot der Fahrschultätigkeit mindestens so lange bestehen bleibt.

Gesundheitliche Gefahren bei der Tätigkeit im Fahrschulauto

Coronavirus - Auslöser der gefährlichen Lungenkrankheit Covid-19
Coronavirus – Auslöser der gefährlichen Lungenkrankheit Covid-19. Zeichnung im Comik-Stil Jonatan Leser

Die praktische Fahrschultätigkeit ist eigentlich eine richtige Einladung für das Virus, zuzuschlagen und die Krankheit zu verbreiten: Der nötige Abstand von mind. 1,5 m wird in der Enge des für den praktischen Unterricht eingesetzten Fahrschulautos krass unterschritten. Der Abstand vorne zwischen den beiden Sitzen, von Mitte zu Mitte, beträgt gerade mal etwa 70 cm. Da nützt es auch nichts, dass bei den Fahrten  Maske getragen werden muss. Denn die Virenlast, falls jemand von den Beteiligten infiziert ist, kann sich so immer mehr anhäufen. Dazu kommt, dass die Betroffenen am Steuer vor Aufregung oft schwer atmen. Solange, bis die Viren doch mal durchdringen, tief in die Lunge hinein. Man hätte zusätzlich zur Maskenpflicht vorschreiben können, beim praktischen Unterricht regelmäßig zu lüften. Entweder dauerhaft, Fenster auf bei der Fahrt. Oder wenigstens in kurzen Abständen, beispielsweise alle Viertelstunde, anhalten, alle Türen auf, aussteigen, etwa fünf Minuten lang frische Luft einziehen lassen. Man hätte freiwillige Fiebermessung mit einem kontaktlosen Thermometer empfehlen können.

Da aber keine dieser Maßnahmen von der Behörde vorgeschrieben sind, bestehen laufend gesundheitliche Gefahren bei der Tätigkeit im Fahrschulauto.

Nötig wäre starkes Lüften bei den Fahrten

Ich habe im letzten Jahr in Schreiben an die Senatsverwaltung und an den Fahrlehrerverband mehrere Vorschläge gemacht, sich bei der Unterrichtstätigkeit besser vor dem Virus zu schützen. Leider kam vom Verband nur eine dürre Information, von der Senatsverwaltung gar nichts. Schreiben Lockerung Lockdown 05 2020

Jetzt in der unterrichtsfreien knappen Monatsspanne wäre Zeit, Maßnahmen zum Schutze der Beteiligten zu besprechen. Am wichtigsten wären Vorschriften für das intensive Lüften. Eigentlich müsste das schon der gesunde Menschenverstand sagen. Aber vielen Menschen muss man auch das Selbstverständliche erklären oder dringend empfehlen. Mit Nachdruck  von der Senatsverwaltung. Die müsste es eigentlich besser wissen.

Damit hinterher niemand schwer krank wird oder sogar elend auf der Intensivstation stirbt. Oder soll es denn immer nur um weiteren Umsatz gehen?

Ich selbst bleibe dabei: Ich setze meine Tätigkeit als Angsthasenfahrlehrer erst wieder fort nach der Impfung, genauer genauer gesagt, nach der doppelten Impfung. Das Risiko bei den praktischen Betreuungsfahrten ist mir jetzt zu hoch. Sogar trotz der zusätzlichen Maßnahmen, die ich hier vorgetragen habe. Das haben die vielen Angsthäsinnen sofort verstanden.

Frank Müller, Angsthasenfahrlehrer

07.01.2021

Wer mir schreiben möchte, gerne unter  info@auto-angst.de 

 

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