Nach Lockerung des Lockdowns: Wiederaufnahme der Fahrschultätigkeit, Kritik daran. 10.05.2020

Brief an Fahrlehrerverband und an die Senatsverwaltung für Umwelt und Verkehr

Laut einer dpa-Meldung, Tagesspiegel vom 7.5.2020., soll in Berlin der Fahrschulunterricht trotz der Corona-Epidemie wieder möglich sein. „Mit den entsprechenden Schutzvorschriften und Masken“.“

Ab wann der Unterricht wieder erlaubt ist, sagte die Senatorin nicht.“ Hat da eigentlich jemand darüber nachgedacht, was unter diesen Bedingungen passieren könnte? Das kann meiner Meinung nach in einer Katastrophe enden: Stichworte fehlender Mindestabstand, enge Fahrzeugkabine, Masken, die kaum etwas taugen. Da freut sich das Virus – endlich mal wieder Leute infizieren. Hier läuft ein Menschenversuch mit ungewissem Ausgang. Ich finde, Sie und der Fahrlehrerverband sollten jetzt dringend etwas unternehmen, zum Schutz der Mitglieder, insbesondere der älteren. Protestieren Sie beim Senat und verlangen Sie Versuche, ob unter diesen Umständen die Gesundheit der Beteiligten noch geschützt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Frank Müller

10.05.2020

Wie ging es weiter? Mein Kommentar
Die Senatsverwaltung antwortete gar nicht. Der Fahrlehrerverband schon, sinngemäß: Es sei allein Aufgabe der Politik, über die Lockerung und die entsprechenden Maßnahmen zu bestimmen. Ob der Fahrschulunternehmer seine Tätigkeit wieder unter den Bedingungen wieder aufnehme oder nicht, entscheide er selbst.

Meine Meinung: Natürlich hören die Verwaltungen auf die Verbände, und umgekehrt wirken die Verbände auf die Verwaltungen ein. Sie haben sogar die Pflicht, wenn die Gesundheit ihrer Mitglieder betroffen ist.

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